Was geschieht, wenn bei mir der Verdacht auf eine krankheitsbedingte Mangelernährung besteht?
Liegt bei Ihnen der Verdacht auf eine krankheitsbedingte Mangelernährung vor, muss zunächst ein detaillierter Ernährungsstatus erhoben werden. Dies kann sowohl während Ihres Krankenhausaufenthaltes (also durch die entsprechende Abteilung der Klinik) als auch in einer ambulanten Ernährungsberatung (s. a. Ernährungsambulanzen oder Ernährungssprechstunden) erfolgen.
Im Idealfall folgt die Behandlung dann einem sog. Behandlungspfad; dieser legt die Abfolge der therapeutischen Maßnahmen für die Patienten fest.
Am Anfang steht das Ernährungsscreening. Hierzu dienen sog. Screening-Fragebögen. Sie erfassen den aktuellen Ernährungszustand des Patienten; so kann das individuelle Risiko für eine Mangelernährung bestimmt werden. Liegt zurzeit kein Risiko vor, sollte das Screening gegebenenfalls in einem angemessenen Zeitraum wiederholt werden.
Ist das Risiko erhöht, sollte ein Ernährungsassessment erfolgen. Hierbei wird der Ernährungszustand des Patienten noch genauer erfasst, um die Diagnosestellung zu sichern.
Anhand des Ernährungsassessments lässt sich dann ein individueller Ernährungstherapieplan erstellen.
Wichtig ist nicht nur das Erkennen der Mangelsituation und die Erstellung eines Therapiekonzepts, sondern auch die weitere Überwachung des Ernährungszustandes. So kann jederzeit eine Anpassung der Ernährungstherapie an die individuellen, aktuellen Bedürfnisse des Patienten sichergestellt werden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Ernährungstherapie durchzuführen: die sog. enterale Ernährung, die den Verdauungstrakt nutzt, und die parenterale Ernährung, die über die Vene erfolgt (= Infusion).
Beide Ernährungsformen durchlaufen – je nach Ernährungsszustand des Patienten – verschiedene Stufen:
Stufenschema der Ernährungstherapie bei krankheitsbedingter Mangelernährung |
I Normalkost, Wunschkost
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II Ergänzende Versorgung
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III Enterale Ernährung (über den Verdauungstrakt)
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IV Parenterale Ernährung (über die Vene)
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Entscheidend ist auch (z.B. bei Entlassung des Patienten aus der Klinik) eine entsprechende Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt, um die Einbindung der Ernährungstherapie in die bestehende Behandlung zu erleichtern, und so deren Fortführung (z.B. über einen ambulanten Pflegedienst/Home Care-Anbieter) zu sichern.
Eine ernährungstherapeutische Behandlung ist immer Teil der ärztlichen Gesamttherapie und gehört deshalb in die Hände eines Arztes und speziell geschulter Ernährungsspezialisten! Ihr erster Ansprechpartner sollte deshalb Ihr Hausarzt (bzw. der behandelnde Facharzt) sein, der weitere Maßnahmen veranlassen kann.